Antwort auf: Wunschthema Renngestaltung

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#2382
MTRacingTeam
Administrator

    Wir können uns Yannick nur anschließen. Und wir haben in der Sportordnung nachgelesen. Die Nutzung einer Smartwatch ist ausdrücklich erlaubt. Ausnahme: Wenn sie zum telefonieren genutzt wird, zum Abspielen von Musik, zur Verwendung sozialer Medien etc. ist das verboten.