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24. April 2026 um 15:08 Uhr
#2382
Administrator
Wir können uns Yannick nur anschließen. Und wir haben in der Sportordnung nachgelesen. Die Nutzung einer Smartwatch ist ausdrücklich erlaubt. Ausnahme: Wenn sie zum telefonieren genutzt wird, zum Abspielen von Musik, zur Verwendung sozialer Medien etc. ist das verboten.